Liturgie
Was ist Liturgie?
Liturgie kommt aus dem Griechischen und bedeutet „öffentlicher Dienst“. Oft versteht man darunter die Gestaltung der heiligen Messe. Dazu gehören liturgische Gebete, Gewänder, Geräte oder auch die Sakramente. Die Liturgie soll dem Gottesdienst einen würdigen Rahmen geben. Das II. Vatikanische Konzil geht aber noch weiter und betont, dass „die Liturgie der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt“ sei. Einfacher: In der Liturgie wendet sich die Gemeinschaft der Kirche an Gott und erfährt seine Gegenwart. Das heißt zum Beispiel: Wenn der Priester das Evangelium im Gottesdienst verkündet, ist in diesen Worten Christus anwesend. Allgemein gilt das Matthäusevangelium: „Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen.“ Das Zentrum der Liturgie ist die Eucharistie, weil in ihr Christus im Gottesdienst auf eine ganz besondere Weise präsent ist. Dort findet die Begegnung von Gott und Mensch ihren Höhepunkt.
Das liturgische Jahr wird üblicherweise Kirchenjahr genannt. Es bestimmt, wie die liturgische Feier konkret gestaltet wird. In der „Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders“, die nach dem II. Vatikanum in Kraft trat, wird der genaue Ablauf eines solchen Jahres festgelegt. Daneben regelt diese Ordnung auch den Ablauf eines einzelnen „liturgischen Tages“. Das liturgische Jahr ist im liturgischen Kalender festgehalten, im „Direktorium“. Das Kirchenjahr beginnt mit dem ersten Advent und hat seinen Höhepunkt am Osterfest. Die Einteilung folgt einer festen Hierarchie: „Hochfeste“ wie Mariä Himmelfahrt stehen an der Spitze, es folgen „Feste“ wie die Verklärung des Herrn und dann die gebotenen und nicht-gebotenen Gedenktage. Nach diesen Tagen richten sich die verwendeten Gebete, Gewänder, Geräte und vor allem besondere liturgische Farben.
Wo ist die Liturgie geregelt?
Die Liturgie wird durch zahlreiche Richtlinien, Regeln und Ritualen festgelegt. Man findet sie im Wesentlichen in der Konstitution „Sacrosanctum Concilium“ (s.u.), im „Codex iuris canonici“ und in den beiden Büchern „Missale Romanum“ und „Rituale Romanum“. Außerdem gibt es Bücher wie das „Pontifi cale Romanum“, das für den Bischof bestimmt ist. Oder das Brevier, in dem die Texte für das Stundengebet stehen. In diesen Schriften und Büchern sind aber nicht nur Gebete festgehalten. Sogar für sakrale Kunst gibt es Bestimmungen. Das II. Vatikanum zum Beispiel lehnt offiziell „mittelmäßige und kitschige“ Kunstwerke in den Kirchen ab – was immer das bedeuten mag.
Es gab mehrere Liturgiereformen. Die bekannteste geht auf das II. Vatikanische Konzil zurück, basiert auf Vorschlägen, die eine Kommission von Pius XII. erarbeitet hatte, und wurde durch die Konstitution „Sacrosanctum Concilium“ am 4. Dezember 1963 beschlossen. Die Veränderungen sind gravierend. So wurde angeordnet, die liturgischen Bücher zu erneuern. Damit wurde die tridentinische Messe als ordentliche Form des Gottesdienstes abgelöst. Der Artikel 36 erlaubt die Verwendung der Muttersprache in der Messe. Außerdem hebt die Konstitution die Bedeutung der Musik hervor: „Ihre vornehmste Form nimmt die liturgische Handlung an, wenn der Gottesdienst feierlich mit Gesang gehalten wird (…).“